Ludwig Schwarz                       Fischerhude den 16.12.2015

 

An den Bürgermeister und
die Verwaltung des Flecken Ottersberg

 

Mit der Bitte um Beratung stelle ich folgenden

 

A n t r a g :

 

Bei einer Erschließung des Baugebietes, Ottersberg B Plan 135, östlich Postweg über die Zuwegung Grundstück 27/8 den Eichbaum auf dem Grundstück 29/9 bei der Zuwegungsplanung zu erhalten.

Bei Bedarf den Kontakt mit den Anliegern zu suchen um eine kleine Grundstücksspitze zu erwerben und damit eine Umgehung des Baumes zu ermöglichen.

Der Anlieger Herr Voß wäre nach meinen Informationen gesprächsbereit.

 

Begründung :

Ich halte den Baum

A.    Für schützenswert.

B.    Ein kleiner Schlenker in der Zuwegung zum Baugebiet wirkt Verkehrsberuhigend.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Schwarz